Änderungen bei Sachwalterschaften

1. August 2016

Das bestehende Sachwalterrecht ist ca 30 Jahre alt und entspricht in vielen Regelungsbereichen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Betroffenen nicht mehr. Nun wurde der „Erwachsenenschutz“ neu überdacht und im sog „Erwachsenenschutzgesetz“ formuliert.

Damit soll den gesellschaftlichen Anforderungen wie einer steigenden Lebenserwartung oder der Komplexität der Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Individuen Rechnung getragen werden.
Am 07.07.2016 wurde der Entwurf zum Erwachsenenschutzgesetz in Begutachtung geschickt. Er baut auf insgesamt vier Säulen der Vertretung: die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Für jeden einzelnen Betroffenen soll so die bestmögliche, geeignetste Variante der Vertretung ausgewählt werden können – mit dem Ziel möglich lange selbstbestimmt zu bleiben. Terminologisch soll der „Sachwalter“ zum „Erwachsenenvertreter“ werden.

Das Erwachsenenschutzgesetzes  soll am 1. Juli 2018 in Kraft treten.