Gründe für die Neuregelung sind die stark steigende Anzahl an Sachwalterschaften, die teilweise unbefriedigenden Lösungen für die Betroffenen, aber auch die Umsetzung internationaler Vorgaben.
Hauptziel ist es, die Selbstständigkeit jeder Person solange wie möglich aufrecht zu erhalten und sie in ihren Angelegenheiten lediglich zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden. Das neue Erwachsenenschutzrecht (man beachte auch die neue Terminologie) baut auf vier Säulen auf:
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/erwachsenenschutz~27.de.html