Neues Erwachsenen-schutzgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft

27. Juni 2018

Gründe für die Neuregelung sind die stark steigende Anzahl an Sachwalterschaften, die teilweise unbefriedigenden Lösungen für die Betroffenen, aber auch die Umsetzung internationaler Vorgaben.

Hauptziel ist es, die Selbstständigkeit jeder Person solange wie möglich aufrecht zu erhalten und sie in ihren Angelegenheiten lediglich zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden. Das neue Erwachsenenschutzrecht (man beachte auch die neue Terminologie) baut auf vier Säulen auf:

  1. 1. Vorsorgevollmacht
  2. 2. Gewählte Vertretung
  3. 3. Gesetzliche Vertretung
  4. 4. Gerichtliche Vertretung
  5. Damit soll die für die betroffene Person beste Lösung gefunden werden, um die Selbstbestimmtheit möglichst lange aufrecht erhalten bleibt. Daraus ergeben sich auch neue Regelungen betreffend die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/erwachsenenschutz~27.de.html