Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) für Deutschland soll ab Jänner 2019 in Kraft treten

11. Oktober 2018

Das vorliegende Gesetz stellt ein klares Signal an Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen dar, entweder mehr Pflegepersonal einzustellen (was auch finanziell gefördert wird) oder weniger Patientinnen bzw. Patienten zu behandeln. Eine klare Aussage.

Die wesentlichen Eckpunkte des PpSG sind insbesondere folgende:

  1. 1. Es werden 13.000 Stellen in der stionären Altenpflege neu geschaffen und von den Krankenkassen finanziert
  2. 2. Digitalisierung wird gefördert: Pro Einrichtung stehen € 12.000 zur Verfügung, um die Digitalisierung zu fördern und Personal zu entlasen
  3. 3. Bessere Honorierung bei Wegzeiten der ambulanten Pflegedienste (insbesondere in ländlichen Regionen)
  4. 4. Einkommenssteigerungen (durch Tariferhöhungen) für Pflegekräfte
  5. 5. Schaffung von Pflegequotienten, dh. wird die vorgegebene Personalausstattung unterschritten, folgen Sanktionen
  6. 6. Ausbau von Telemedizin (insbesondere für Sprechstunden).

Bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz tatsächlich mit Jänner 2019 in Kraft treten wird und ob Österreich (wenn auch in anderer Form)  hier auch nachziehen wird.

  • Weitere Informationen finden Sie im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.06.2018.