Registrierung für GuKP und MTD startet mit 01.07.2018

27. Juni 2018

Die Eintragung der Berufsangehörigen ins Register startet mit 1. Juli 2018 und ist ab diesem Zeitpunkt für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend.

Berufsangehörige, die am 1. Juli 2018 bereits zur Ausübung eines von der Registrierung betroffenen Berufes berechtigt sind, haben bis 30. Juni 2019 Zeit, sich bei der für sie zuständigen Registrierungsbehörde zu registrieren (sog. „Bestandsregistrierung“).

Folgende Berufsgruppen sind von der Registrierung betroffen:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent (PFA)
  • Pflegeassistentin und Pflegeassistent(PA)
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
  • Diätologin und Diätologe
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Logopädin und Logopäde
  • Orthoptistin und Orthoptist

Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberufsregister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden. Mit dem Antrag sind die im Gesetz angeführten Unterlagen vorzulegen.

Mehr Info unter: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/

Register: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/