Die Eintragung der Berufsangehörigen ins Register startet mit 1. Juli 2018 und ist ab diesem Zeitpunkt für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste verpflichtend.
Berufsangehörige, die am 1. Juli 2018 bereits zur Ausübung eines von der Registrierung betroffenen Berufes berechtigt sind, haben bis 30. Juni 2019 Zeit, sich bei der für sie zuständigen Registrierungsbehörde zu registrieren (sog. „Bestandsregistrierung“).
Folgende Berufsgruppen sind von der Registrierung betroffen:
Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberufsregister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden. Mit dem Antrag sind die im Gesetz angeführten Unterlagen vorzulegen.
Mehr Info unter: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/
Register: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/