Änderungen bei Sachwalterschaften
Das bestehende Sachwalterrecht ist ca 30 Jahre alt und entspricht in vielen Regelungsbereichen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Betroffenen nicht mehr. Nun wurde der „Erwachsenenschutz“ neu überdacht und im sog „Erwachsenenschutzgesetz“ formuliert.
