Aktuelle Seminare für Sie. Praxisnah, kurzweilig und nachhaltig.

01 | Seminar

Rechte und Pflichten der Arztassistenz

Durch das „Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)“ erfolgte ab dem Jahr 2013 eine Anpassung bzw. Neuregelung der Sanitätshilfsdienste durch Schaffung von bedarfsgerechten Tätigkeits- und Kompetenzprofilen und der dazugehörigen Ausbildung. Hauptziele waren des Weiteren die Schaffung einer Durchlässigkeit der Berufsbilder, Steigerung der Berufsverweildauer, Ermöglichung eines breiteren Einsatzbereiches und dem Erwerb von Mehrfachqualifikationen. Auch für die Ordinationsassistenz hat sich mit diesem Meilenstein einiges (insbesondere Tätigkeitsbereich und Ausbildung) geändert. Eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches ist auch mit einer Erweiterung der Verantwortung verbunden. Aktuell bilden Fragen des Datenschutzes, des Umfanges der durch die Ärzteschaft delegierbaren Tätigkeiten und die damit verbundene Verantwortung eine bedeutende Rolle.

Inhalte

– Tätigkeitsbereich “neu”
– Grenzen der Delegationsfähigkeit von ärztlichen

Tätigkeiten

– Verantwortung und Haftung im Ordinationsalltag
– Abgrenzung zu den Tätigkeitbereichen anderer Berufsbilder (bspw. DGKP)
– Fortbildungsverpflichtung
– Aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe

– Ordinationsassistenzen
– Beschäftigte in Ordinationen (DGKP, MTD, Administration)

Nutzen

Das Wissen um berufsrechtliche Bestimmungen trägt wesentlich zur Rechtssicherheit im Ordinationsalltag bei. Aufgrund des erworbenen Wissens können Arbeitsabläufe rechtssicher und effizient gestaltet werden.

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02 | Seminar

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Die GuKG-Novelle 2016 hat zahlreiche Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) mit sich gebracht. Die Schaffung des Berufsbildes der „Pflegefachassistenz“, die Neuregelung der Berufsbezeichnungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Änderungen in den Ausbildungsmöglichkeiten und -abläufen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche sind die wesentlichen Teile davon. Für Ausbildungseinrichtungen ist zusätzlich die „Pflegeassistenz-Pflegefachassistenz-Ausbildungsverordnung“ (PA-PFA-AV) von hoher praktischer Relevanz. Mit 01.07.2018 ist ergänzend die Bestandsregistrierung nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) gestartet.

Inhalte

  • – Neue Berufsbezeichnungen
  • – Neue Tätigkeitsbereiche (Umbenennung, Inhalte)
  • – Ausbildungswege und -möglichkeiten
  • – Delegationswege im Zusammenspiel von Ärzteschaft und Gesundheits- und Krankenpflegeberufen
  • – Verantwortungsebenen
  • – aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe

  • – Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (PA, PFA, DGKP)
  • – Auszubildende zu Gesundheits- und Krankenpflegeberufen
  • – Stationsleitungen, Pflegedirektionen

Nutzen

Das Wissen um berufsrechtliche Bestimmungen trägt wesentlich zur Rechtssicherheit im Berufsalltag bei und zählt zum zentralen „Basiswissen“ jeder Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Aufgrund des erworbenen Wissens können Arbeitsabläufe rechtssicher und effizient gestaltet werden.

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03 | Seminar

Lebensmittelrecht - der Einstieg

Das in Österreich anzuwendende Lebensmittelrecht ist von zwei Hauptprinzipien geprägt: Erstens der „Schutz der Konsumentin bzw. des Konsumenten vor Gesundheitsschädigung“ und zweitens „Schutz der Konsumentin bzw. des Konsumenten vor Täuschung“. Die Verantwortung dafür trägt das Lebensmittelunternehmen und zieht sich von der Primärproduktion über alle Produktionsprozesse eines Lebensmittels, weshalb es von immenser Wichtigkeit für Unternehmerinnen bzw. Unternehmer ist – sofern sie Berührungspunkte zur Lebensmittelproduktion haben – Bescheid über die anzuwendenden Rechtsnormen und deren Inhalte zu wissen. Genau dies erhalten Sie in diesem Seminar.

Inhalte

  • – Übersicht Lebensmittelrecht (nationales/europäisches Recht)
  • – Abgrenzungen zu anderen Bereichen (insb. Arzneimittelrecht)
  • – Gesundheitsfördernde/krankheitsverhindernde Wirkungen bei Lebensmittelnn
  • – Unternehmenspflichten (Verantwortlichkeiten, Sanktionsmöglichkeiten)
  • – Aufsichtsbehörde (Befugnisse, Verfahren, Rechtsmittel)
  • – Rückrufverfahren, RAPEX
  • – Kennzeichnungsrecht (insb. LMIV)
  • – Novel Food, BIO, Clean Labelling

Zielgruppe

  • – Personen, die in Lebensmittelunternehmen arbeiten bzw. Lebensmittel verarbeiten
  • – Diätologinnen/Diätologen; Ernährungswissenschafterinnen/Ernährungswissenschafter
  • – Personen, die sich im Lebensmittelbereich selbständig machen wollen
  • – Interessierte Laien, die sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren wollen
  • – Vereine, die sich mit dem Thema Ernährung beschäftigen

Nutzen

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Einführung und einen Überblick über die aktuelle Rechtslage im Lebensmittelrecht und bekommen das Wissen dafür nachhaltig, praxisnah und übersichtlich vermittelt und sind anschließend fähig, sich über verschiedene Themen des Lebensmittelrechtes selbständig in möglichen Rechtsquellen zu informieren und zu recherchieren.

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04 | Seminar

Der neue Erwachsenenschutz - "ErwSchG"

Mit 01. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Die bestehende Sachwalteschaft wird abgelöst von der „Erwachsenenvertretung“. Dabei wird der betroffene Mensch in den Mittelpunkt gestellt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der
Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt. Das neue System baut auf vier Säulen auf: Die Vorsorgevollmacht, die gewählte Vertretung, die gesetzliche Vertretung und die gerichtliche Vertretung. Dadurch soll für jeden Menschen die beste Lösung gefunden werden, die die Selbstbestimmtheit in Entscheidungen möglichst lange aufrecht erhalten soll.

Inhalte

– Erwachsenenvertretung “neu”

– Wie funktionieren die einzelnen Ebenen/Säulen?

– Was muss ich machen, um für mich selbst eine Regelung zu finden, die meinen Bedürfnissen am Nächsten kommt?

– Was können wir innerhalb der Familie machen, damit wichtige Entscheidungen (zB. medizinische Behandlungen) nicht fremdbestimmt werden?

  • – Was ist eine Vorsorgevollmacht? Wie kann ich eine solche aufsetzen? Was kann/darf ich alles regeln?
  • – Was geschieht bei bis zum 01.Juli 2018 bestellten Sachwalterschaften (bzw. nach der neuen Terminologie: Erwachsenenvertreterinnen/Erwachsenenvertretern)?

Zielgruppe

  • – Interessierte, Vereine, Gemeinden

Nutzen

Dieses Seminar/diese Veranstaltung vermittelt praxisnah für die Anwenderin bzw. den Anwender die Inhalte des neuen Erwachsenenschutzgesetzes und zeigt in einfacher, übersichtlicher Weise Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich „Selbstbestimmtheit“ von Einzelpersonen auf.

Diese Veranstaltung kann ganztägig als Seminar, aber auch als Informationsveranstaltung (ca. 2 Stunden) gebucht werden.

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