Aktuelle Seminare für Sie. Praxisnah, kurzweilig und nachhaltig.
Durch das „Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)“ erfolgte ab dem Jahr 2013 eine Anpassung bzw. Neuregelung der Sanitätshilfsdienste durch Schaffung von bedarfsgerechten Tätigkeits- und Kompetenzprofilen und der dazugehörigen Ausbildung. Hauptziele waren des Weiteren die Schaffung einer Durchlässigkeit der Berufsbilder, Steigerung der Berufsverweildauer, Ermöglichung eines breiteren Einsatzbereiches und dem Erwerb von Mehrfachqualifikationen. Auch für die Ordinationsassistenz hat sich mit diesem Meilenstein einiges (insbesondere Tätigkeitsbereich und Ausbildung) geändert. Eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches ist auch mit einer Erweiterung der Verantwortung verbunden. Aktuell bilden Fragen des Datenschutzes, des Umfanges der durch die Ärzteschaft delegierbaren Tätigkeiten und die damit verbundene Verantwortung eine bedeutende Rolle.
– Tätigkeitsbereich “neu”
– Grenzen der Delegationsfähigkeit von ärztlichen
– Verantwortung und Haftung im Ordinationsalltag
– Abgrenzung zu den Tätigkeitbereichen anderer Berufsbilder (bspw. DGKP)
– Fortbildungsverpflichtung
– Aktuelle Rechtsprechung
– Ordinationsassistenzen
– Beschäftigte in Ordinationen (DGKP, MTD, Administration)
Das Wissen um berufsrechtliche Bestimmungen trägt wesentlich zur Rechtssicherheit im Ordinationsalltag bei. Aufgrund des erworbenen Wissens können Arbeitsabläufe rechtssicher und effizient gestaltet werden.
nach Vereinbarung
In Kontakt tretenDie GuKG-Novelle 2016 hat zahlreiche Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) mit sich gebracht. Die Schaffung des Berufsbildes der „Pflegefachassistenz“, die Neuregelung der Berufsbezeichnungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Änderungen in den Ausbildungsmöglichkeiten und -abläufen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche sind die wesentlichen Teile davon. Für Ausbildungseinrichtungen ist zusätzlich die „Pflegeassistenz-Pflegefachassistenz-Ausbildungsverordnung“ (PA-PFA-AV) von hoher praktischer Relevanz. Mit 01.07.2018 ist ergänzend die Bestandsregistrierung nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) gestartet.
Das Wissen um berufsrechtliche Bestimmungen trägt wesentlich zur Rechtssicherheit im Berufsalltag bei und zählt zum zentralen „Basiswissen“ jeder Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Aufgrund des erworbenen Wissens können Arbeitsabläufe rechtssicher und effizient gestaltet werden.
nach Vereinbarung
In Kontakt tretenDas in Österreich anzuwendende Lebensmittelrecht ist von zwei Hauptprinzipien geprägt: Erstens der „Schutz der Konsumentin bzw. des Konsumenten vor Gesundheitsschädigung“ und zweitens „Schutz der Konsumentin bzw. des Konsumenten vor Täuschung“. Die Verantwortung dafür trägt das Lebensmittelunternehmen und zieht sich von der Primärproduktion über alle Produktionsprozesse eines Lebensmittels, weshalb es von immenser Wichtigkeit für Unternehmerinnen bzw. Unternehmer ist – sofern sie Berührungspunkte zur Lebensmittelproduktion haben – Bescheid über die anzuwendenden Rechtsnormen und deren Inhalte zu wissen. Genau dies erhalten Sie in diesem Seminar.
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In Kontakt tretenMit 01. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Die bestehende Sachwalteschaft wird abgelöst von der „Erwachsenenvertretung“. Dabei wird der betroffene Mensch in den Mittelpunkt gestellt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der
Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt. Das neue System baut auf vier Säulen auf: Die Vorsorgevollmacht, die gewählte Vertretung, die gesetzliche Vertretung und die gerichtliche Vertretung. Dadurch soll für jeden Menschen die beste Lösung gefunden werden, die die Selbstbestimmtheit in Entscheidungen möglichst lange aufrecht erhalten soll.
– Erwachsenenvertretung “neu”
– Wie funktionieren die einzelnen Ebenen/Säulen?
– Was muss ich machen, um für mich selbst eine Regelung zu finden, die meinen Bedürfnissen am Nächsten kommt?
– Was können wir innerhalb der Familie machen, damit wichtige Entscheidungen (zB. medizinische Behandlungen) nicht fremdbestimmt werden?
Dieses Seminar/diese Veranstaltung vermittelt praxisnah für die Anwenderin bzw. den Anwender die Inhalte des neuen Erwachsenenschutzgesetzes und zeigt in einfacher, übersichtlicher Weise Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich „Selbstbestimmtheit“ von Einzelpersonen auf.
Diese Veranstaltung kann ganztägig als Seminar, aber auch als Informationsveranstaltung (ca. 2 Stunden) gebucht werden.
nach Vereinbarung
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