GuKG-Novelle 2016 im Nationalrat beschlossen
17. Mai 2016
Die Novelle 2016 zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde im Nationalrat beschlossen. Die wesentlichen Eckpfeiler der GuKG-Novelle 2016 sind:
- – Akademisierung der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- – Wegfall der speziellen Grundausbildungen
- – Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz
- – Die „Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester“ wird zur „Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin“
- – Neue Bezeichnungen (und Inhalte) der Tätigkeitsbereiche
- – Sonderausbildungen für Lehraufgaben gem § 71 GuKG und Führungsaufgaben gem § 72 GuKG ab 01.01.2017 nur mehr im tertiären Bereich (Fachhochschule, Universität)
- – Neue Spezialisierungen (Gerontopsychiatrie, Wundmanagement und Stomapflege, Palliativpflege)
Vor dem Hintergrund dieser berufsrechtlichen Errungenschaften der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ergeben sich für die Anwenderinnen und Anwender am Krankenbett, im Stationsalltag, für Führungskräfte, Betreiberinnen und Betreiber, für Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege, Direktorinnen und Direktoren von Gesundheits- und Krankenpflegeschule bzw Pflegehilfelehrgängen und Rechtsträgerinnen und Rechtsträgern von Bildungseinrichtungen praktische Fragestellungen und Herausforderungen, die es zu lösen gilt.
Für Fragestellungen im Zusammenhang mit der GuKG-Novelle 2016 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.